Allgemeine Geschäfts­bedingungen

(Stand Januar 2021)

Vertragsbedingungen im Rahmen von gekauften Dienstleistungen zwischen

FIFTYNINE GYM

Riegger GbR

Arnulfstraße 59

80636 München

– im Folgenden „FIFTYNINE“ –

und

den Nutzern/Käufern dieser Dienstleistungen – im Folgenden „Kunde/Kunden“.

§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen FIFTYNINE und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, FIFTYNINE stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Gegenstand des Vertrages ist der Erwerb von Dienstleistungen, die von FIFTYNINE angeboten werden. Insbesondre Zeit der erworbenen Einheiten und Pakete sind nicht durch den Erwerb festgeschrieben.

§ 2 Beschreibung des Angebots von FIFTYNINE

FIFTYNINE bietet Dienstleistungen in den Bereichen Personal Training, Coaching, Beratung und Ausbildung an. Der Kunde bekommt eine individuelle Leistung die durch einen FIFTYNINE Mitarbeiters durchgeführt wird. Der Kunde kann hierfür Pakete erwerben, die er bei FIFTYNINE gegen Leistungen einlösen kann.

§ 3 Leistungsumfang

3.1. Eine Trainingseinheit dauert 55 Minuten. Art und Umfang der Trainingseinheit werden mit dem Kunden individuell abgesprochen. Alle Trainingseinheiten finden im FIFTYNINE GYM in der Arnulfstraße 59, 80636 München statt. Ein Coaching Termin dauert 25 Minuten. Hierbei erfolgt eine Körperfettmessung und der Trainings- und Ernährungsplan wird angepasst. Beratungen werden pro Stunde abgerechnet.

3.2. Zu buchen sind wahlweise Einzelstunden oder Pakete, welche im Einzelnen und nur nach Absprache mit FIFTYNINE individuell zusammengestellt werden.

3.3. FIFTYNINE erbringt insbesondere folgende Leistungen:

Individuelles Krafttraining

Erstellung von Trainings- und Ernährungsplänen

Sporttherapie

Diagnostik

Beratung

Coaching

Ausbildung

Weitere Leistungen sind auf der Homepage www.fiftynine-gym.de einsehbar und nach Absprache mit FIFTYNINE möglich.

§ 4 Räumliche Rahmenbedingungen

Grundsätzlich erfolgt die Leistungserbringung  in den eigenen Räumlichkeiten von FIFTYNINE. Sollten weitere Einrichtungen, wie beispielsweise andere Sportstudios, Übungsräume etc. genutzt werden, sind die dafür anfallenden Kosten zusätzlich zur Vergütung gem. § 8 vom Kunden zu tragen.

§ 5 Verhinderung und Ausfall

Bei Verhinderung hat der Kunde schnellstmöglich, spätestens aber 48 Stunden vor Trainingsbeginn, abzusagen. Bei Absagen weniger als 48 Stunden vor Beginn wird die vereinbarte Vergütung für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet. Bei einer Terminabsage durch den Personal Trainer können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits bezahlte Einheiten werden nach Absprache verschoben oder durch einen anderen Mitarbeit von FIFTYNINE abgehalten.

§ 6 Sporttauglichkeit

Zur Zielerreichung ist es unabdingbar, dass der Kunde sportgesund ist. Deshalb wird eine vorherige ärztliche Untersuchung empfohlen. Jedes Unwohlsein, Schmerzen, Schwindel, Krankheitsgefühle, Durst bzw. Überhitzung oder Unterkühlung während des Trainings muss der Kunde unaufgefordert mitteilen. Der Kunde versichert, keine ärztlichen oder gesundheitlichen Einschränkungen betreffend des Trainings zu besitzen. Stellen sich solche während der Vertragslaufzeit ein, sind sie vom Kunden unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

§ 7 Haftung

7.1. Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Verantwortung.

7.2. FIFTYNINE übernimmt keine Haftung für Sachschäden, die dem Kunden während oder in Zusammenhang mit dem Training entstehen, sofern diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Für Personenschäden am Kunden haftet FIFTYNINE nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz im Rahmen seiner Pflichterfüllung.

7.3. FIFTYNINE haftet nicht über die Erbringung der geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung der vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages erfolgten Zwecks.

7.4. Der Kunde haftet für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden, die er FIFTYNINE grob fahrlässig oder vorsätzlich zufügt.

§ 8 Vergütung

8.1. Für die in §3 genannten Leistungen erhält der Personal Trainer eine Vergütung gemäß der jeweils gültigen Preisliste.

8.2. Die Vergütung erfolgt im Voraus gemäß Rechnung durch FIFTYNINE. Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.

§ 9 Urheberrechte

Sämtliche Rechte an den von FIFTYNINE verfassten Trainingsplänen, Körperanalysen und sonstige Messdaten etc. verbleiben bei FIFTYNINE, sofern nichts anderes vereinbart wird. Dies gilt auch für alle Veröffentlichungen durch FIFTYNINE im Rahmen dieser Website, Flyern, Präsentationen etc. Jede weitere Nutzung, insbesondere die Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Genehmigung durch FIFTYNINE gestattet.

§ 10 Kündigung

Grundsätzlich endet der Vertrag mit Ablauf der letzten vereinbarten Trainingseinheit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Erworbene Einheiten und Pakete sind innerhalb eines Jahres ab Kaufdatum zu verbrauchen. Bei vorzeitiger Beendigung der Zusammenarbeit besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits erworbener Einheiten oder Pakete.

§ 11 Verschwiegenheit

FIFTYNINE verpflichtet sich zur Verschwiegenheit bzgl. aller über den Kunden im Rahmen der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen. Dies gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.

§ 12 Sonstiges

Darüber hinaus bestehen keine Nebenabreden zu dieser Vereinbarung. Kündigungen, Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt auch im Falle einer Gesamtunwirksamkeit oder Nichtigkeit. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer auch nur teilweisen Unwirksamkeit eine dem wirtschaftlich Gewollten am ehesten entsprechende Lösung zu finden und diese schriftlich in einem neuen Vertragswerk zu fixieren. Die Aufhebung der Schriftform bedarf im Übrigen wiederrum der Schriftform. Gerichtsstand ist München. Es gilt deutsches Recht als vereinbart.